- Alle Privatkassen einschließlich Beihilfe
- Gesetzlich Versicherte Patienten können privatärztliche Gesundheitsleistungen
durch Selbstzahlung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ 2000 erhalten.
- Individuelle Gesundheitsleistungen aus dem
IGEL-Leistungskatalog durch Selbstzahlung