Kostenübernahme

  • Alle Privatkassen einschließlich Beihilfe


  • Gesetzlich Versicherte Patienten können privatärztliche Gesundheitsleistungen
    durch Selbstzahlung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ 2000 erhalten.


  •  Individuelle Gesundheitsleistungen aus dem
     IGEL-Leistungskatalog durch Selbstzahlung

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